Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

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SimsonFahrradSammler
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Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitrag von SimsonFahrradSammler »

Ich hab leider keine Ahnung, da ich noch nie ein Motorrad hatte und brauche daher Hilfe, wie man es am besten machen kann, ich will auch nicht unnötig Geld ausgeben oder etwas machen was ich vieleicht nicht benötige.

Ich hab diese TS bekommen mit einem Fahrzeugbrief und einer Abmeldebescheinigung.
Das Fahrzeug wurde im August 1993 vorrübergehend stillgelegt.

Was muss ich alles tun, bzw wo muss ich in welcher Reihenfolge hin, um sie wieder zuzulassen?


Ich würde gerne dieses Jahr noch fahren.
Wär lieb, wenn mir jemand alles erklähren könnte.
Grüße Maik

simson-fahrrad-sammler.de
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Siebenson
Beiträge: 6364
Registriert: Di 8. Feb 2011, 10:29
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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitrag von Siebenson »

Hallo Maik,

es gibt verschiedene Voraussetzungen, die zu unterschiedlichen Herangehensweisen führen. Das Fahrzeug benötigt in jedem Falle eine Betriebserlaubnis. Unter Umständen braucht das Fahrzeug eine Zulassung. Es gibt aber auch bis 125ccm zulassungsfreie Fahrzeuge, die aber bei größer 50ccm und größer 50bzw60km/h aber kennzeichenpflichtig sind. Alle Fahrzeuge, die kennzeichenpflichtig sind, benötigen eine Hauptuntersuchung.
Die Zulassungsstelle erteilt die Betriebserlaubnis. Es gibt auch dafür verschiedene Ausgangssituationen. Fahrzeuge, die noch nie zugelassen waren, haben keine Chance auf eine Betriebserlaubnis. War das Fahrzeug zwar schon mal zugelassen, aber es existieren keine Fahrzeugpapiere mehr, muss ein Eigentumsnachweis mittels Kaufvertrag erbracht werden. Das Fahrzeug benötigt eine Begutachtung nach §21 STvZO (Vollgutachten). War das Fahrzeug schon mal in Deutschland zugelassen und es sind Fahrzeugpapiere vorhanden (BRD-Brief, DDR-Brief, Brief aus der Weimarer Republik usw.) reicht es an und für sich, das Fahrzeug mittels Hauptuntersuchung (Thüff) in Verkehr zu bringen. Da die Zulassungsstellen aber nicht wissen, wie sie dann die Papiere ausfüllen sollen wenn sie keinen neueren BRD-Brief in den Händen halten, möchten sie gern ein 21er haben. Das können sie aber laut Gesetzeslage nicht zwingend verlangen. Damit die Zulassung-stelle die Papiere ausfüllen kann, ist es von Vorteil, wenn der Prüfingenieur (der amtlichen Prüforganisation) ein Datenblatt bereit stellt. Dieses sollte zusätzlich zur Hauptuntersuchung etwa 10 Euro kosten.
Das Fahrzeug braucht nun noch eine Haftpflichtversicherung. Dafür geht man zu einer Versicherung und lässt sich eine Doppelkarte bzw. einen Versicherungscode geben. Damit wird der Zulassungsstelle gegenüber nachgewiesen, dass ein Versicherungsschutz besteht.
Besitzt das Fahrzeug sogar noch die alten Kennzeichen und die Versicherung erlaubt es in ihren AGBs (was die meisten tun) können die Fahrten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis sogar mit den alten entstempelten Kennzeichen durchgeführt werden.
Liegen nun diese Voraussetzungen vor (1.HU und Papiere, gegebenenfalls mit Datenblatt;oder 2.§21 und Versicherungsnachweis) steht der Erteilung eines Kennzeichens nichts mehr im Wege.

S-U
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