Detailaufnahmen kommen auch. Es ist für mich morgen jedoch eine Zeitfrage. Wegen den Rücklichtern- auf dem Datenblatt sehe ich vorn keines. Vorschriften ändern sich aus Vorkommnissen oder auch aus Erkenntnissen. Das Moped im Video hat drei Rücklichter.
Gruß Axel
Datenblatt Gleiskraftrad Typ II -KR50 Schienenmoped Draisine
Re: Datenblatt Gleiskraftrad Typ II -KR50 Schienenmoped Drai
Der Kalender ist nun erschienen und somit kann das "Berufsverbot" welches mir der Waldi in Sachen Veröffentlichung der Fotos vom Schienenmoped auferlegt hat aufgehoben werden. Die rechtliche Lage des Besitzstandes ist auch geklärt, ebenso hat LM die Ersatzteile zurück gegeben. Das Fahrzeug steht nun im Lokschuppen in Wittenberge.
Gruß Axel
Gruß Axel
- Dateianhänge
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- 04 Perspektive vorn links.JPG (344.8 KiB) 6322 mal betrachtet
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Re: Datenblatt Gleiskraftrad Typ II -KR50 Schienenmoped Drai
Der Rahmen hat keine Identnummer. Jetzt wäre mal interessant, wie die Simson-Teile an den Gleiskraftradhersteller geliefert wurden.
S-U
S-U
Re: Datenblatt Gleiskraftrad Typ II -KR50 Schienenmoped Drai
Interessantes Teil. Genau so eines habe ich schon auf der Weißeritztalbahn gesehen, jedoch dort in Spurweite 750mm. Das es sowas auch in Normalspur gab, wusste ich nicht.
zu deiner Frage S-U:
Die Beleuchtung entspricht der "Beleuchtung von Schienenkleinfahrzeugen auf Nebenstrecken"
Normalerweise muss ja ein Schienenfahrzeug vorne 3 weiße Leuchten, die ein "A(Spitzendreieck)"ergeben, vorne haben. Und hinten 2 Rote auf gleicher Höhe. Bei Kleinfahrzeugen auf Nebenbahnen reicht 1nes vorne(weiß) und 1nes hinten(rot).
Das Zusätzliche Rote Licht vorne und hinten dient dazu, dass das Fahrzeug ungesicherte Bahnübergänge passieren darf.
Soweit die Informationen eines Reichsbahners. Er schlug in seinem Siganlbuch nach. Das war bi 71 gültig.
Jedenfalls sind solche Fahrzeuge nur auf Nebenstrecken zum Einsatz gekommen. Ich kannte es auch nur von der Schmalspurbahn..
Grüße, Martin
zu deiner Frage S-U:
Die Beleuchtung entspricht der "Beleuchtung von Schienenkleinfahrzeugen auf Nebenstrecken"
Normalerweise muss ja ein Schienenfahrzeug vorne 3 weiße Leuchten, die ein "A(Spitzendreieck)"ergeben, vorne haben. Und hinten 2 Rote auf gleicher Höhe. Bei Kleinfahrzeugen auf Nebenbahnen reicht 1nes vorne(weiß) und 1nes hinten(rot).
Das Zusätzliche Rote Licht vorne und hinten dient dazu, dass das Fahrzeug ungesicherte Bahnübergänge passieren darf.
Soweit die Informationen eines Reichsbahners. Er schlug in seinem Siganlbuch nach. Das war bi 71 gültig.
Jedenfalls sind solche Fahrzeuge nur auf Nebenstrecken zum Einsatz gekommen. Ich kannte es auch nur von der Schmalspurbahn..
Grüße, Martin
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Re: Datenblatt Gleiskraftrad Typ II -KR50 Schienenmoped Drai
Ich würde da mal gern etwas richtig stellen.
Leichte Nebenbahnfahrzeuge bedurften wie alle selbständig fahrenden Fahrzeuge einer Beleuchtung. Sie waren nicht als Zugfahrten zu sondern nur als Sperrfahrten (Fahrten im gesperrten Gleis )zugelassen. Dafür genügte vorn ein weißes und hinten ein rotes Licht. In Baugleisen und bei einer Sperrfahrt mußte beim Abstellen hinten und vorn je ein rotes Licht leuchten damit das Leichte Nebenfahrzeug von Großmaschinen aus zu sehen war. Darum die zusätzlichen Rotlichter. Soweit die Handhabung der Vorschrift, untermauert von Aussagen eines Kollegen der leichte Nebenfahrzeuge gefahren hat. Ich selber bin in der Eisenbahnsicherungstechnik tätig.
Bei Strecken mit Bahnübergängen mußte zu dieser Zeit an Lokomotiven und Triebwagen das 3. Spitzenlicht angeschaltet werden. Die Leichten Nebenfahrzeuge haben mit ihrer Beleuchtung nichts zu tun mit Bahnübergängen. Soviel zur Vorschrift aus dem Signalbuch von 1959 inclusive der Einbesserung von 1958.
Wenden wir uns nun zu diesem Thema der Logik zu. Wie lange läuft ein Motor
dieser Größe ohne Fahrtwindkühlung im Standgas. Ein effektiv eingestellter MAW Motor bringt es kalt bei 31 Grad Celsius Umgebungstemperatur auf 18 Minuten. Dann zeigen sich erste Anzeichen von einem Kolbenklemmer. Das allein gebietet schon den Einsatz einer separaten Batterie für die beiden zusätzlichen Rücklichter.
Das Signalbuch von 1959 war gültig bis 1971. Wenn es dazu Einbesserungen in Folge gab dann laßt es mich bitte wissen.
Gruß Axel
Leichte Nebenbahnfahrzeuge bedurften wie alle selbständig fahrenden Fahrzeuge einer Beleuchtung. Sie waren nicht als Zugfahrten zu sondern nur als Sperrfahrten (Fahrten im gesperrten Gleis )zugelassen. Dafür genügte vorn ein weißes und hinten ein rotes Licht. In Baugleisen und bei einer Sperrfahrt mußte beim Abstellen hinten und vorn je ein rotes Licht leuchten damit das Leichte Nebenfahrzeug von Großmaschinen aus zu sehen war. Darum die zusätzlichen Rotlichter. Soweit die Handhabung der Vorschrift, untermauert von Aussagen eines Kollegen der leichte Nebenfahrzeuge gefahren hat. Ich selber bin in der Eisenbahnsicherungstechnik tätig.
Bei Strecken mit Bahnübergängen mußte zu dieser Zeit an Lokomotiven und Triebwagen das 3. Spitzenlicht angeschaltet werden. Die Leichten Nebenfahrzeuge haben mit ihrer Beleuchtung nichts zu tun mit Bahnübergängen. Soviel zur Vorschrift aus dem Signalbuch von 1959 inclusive der Einbesserung von 1958.
Wenden wir uns nun zu diesem Thema der Logik zu. Wie lange läuft ein Motor
dieser Größe ohne Fahrtwindkühlung im Standgas. Ein effektiv eingestellter MAW Motor bringt es kalt bei 31 Grad Celsius Umgebungstemperatur auf 18 Minuten. Dann zeigen sich erste Anzeichen von einem Kolbenklemmer. Das allein gebietet schon den Einsatz einer separaten Batterie für die beiden zusätzlichen Rücklichter.
Das Signalbuch von 1959 war gültig bis 1971. Wenn es dazu Einbesserungen in Folge gab dann laßt es mich bitte wissen.
Gruß Axel