Ausgabeverbot von dauerhaft roten Versicherungskennzeichen

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Siebenson
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Ausgabeverbot von dauerhaft roten Versicherungskennzeichen

Beitrag von Siebenson »

Hallo Forum,

seit einigen Jahren darf ich die Vorteile eines roten Versicherungskennzeichens für meinen Fuhrpark nutzen. Ich habe eine Weile dafür kämpfen müssen, da die Versicherer garnicht glauben wollten, daß es soetwas gäbe.

Ich bin generell bei der Allianz versichert, auch aus diesem Grund. Ich wurde dort immer gut beraten und man hat sich auch etwas Mühe mit mir gegeben. Deshalb bin ich ja auch dort versichert. Andere Versicherer geben laut meiner Kenntnis keine dauerhaft roten Versicherungskennzeichen an Privatpersonen heraus.

Nun hat die Allianz beschlossen, die Ausgabe an Privatpersonen in zwei Stufen zu verbieten. 2013/14 erhalten nur Privatpersonen ein solches Kennzeichen, wenn sie bereits im Vorjahr ein solches hatten. Ab 2014/15 werden keine roten Kennzeichen mehr an Privatpersonen ausgegeben.

Worauf sich dieses Verbot stützt ist nicht zu ersehen. Es gibt dieses Kennzeichen weiterhin und es darf an gewerbliche Kunden auch weiterhin ausgegeben werden.

Wir sollten die Versicherer abklappern und herausfinden, wer solche Kennzeichen weiterhin ausgibt. Die Rechtsgrundlagen trage ich noch zusammen.

S-U
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Siebenson
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Re: Ausgabeverbot von dauerhaft roten Versicherungskennzeich

Beitrag von Siebenson »

§ 28 (FZV) Rote Versicherungskennzeichen


Fahrten im Sinne des § 16 Abs. 1 dürfen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 vorbehaltlich § 4 Abs. 1 auch mit roten Versicherungskennzeichen nach dem Muster in Anlage 12 unternommen werden. § 26 Abs. 2 und 3 ist entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Buchstabenbereich der Erkennungsnummer mit dem Buchstaben Z beginnt. Das Kennzeichen ist nach § 27 in Verbindung mit Anlage 12 auszugestalten und anzubringen. Es braucht am Kraftfahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Kraftfahrzeuge mit einem roten Versicherungskennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 27 Abs. 7 in Betrieb gesetzt werden. Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die in § 30 Abs. 5 genannten Fahrzeugdaten unverzüglich mitzuteilen.



§ 16 (FZV) Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten


(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

An wen die Versicherung diese Kennzeichen ausgeben darf ist scheinbar gesetzlich nicht geregelt. Somit handelt es sich vermutlich um eine Allianz-interne Entscheidung. Wenn es dieses Kennzeichen gibt, dann möchte man es auch nutzen! Auf ein anderes Kennzeichen habe ich einen Rechtsanspruch. Die ungenaue Ausführung der Gesetzestexte erlaubt es den Versicheren abzuwägen, wem sie das Kennzeichen gibt und wem nicht. Wir müssen uns also etwas umsehen. Ich möchte nicht auf dieses Kennzeichen verzichten!

S-U
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hallostege
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Re: Ausgabeverbot von dauerhaft roten Versicherungskennzeich

Beitrag von hallostege »

... gesetzlich ist da nichts vorgegeben, dürfte also Allianz-intern sein.

Bequatsch Deinen Versicherungsvertreter ;)

Gruss von Frank
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Cloyd
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Re: Ausgabeverbot von dauerhaft roten Versicherungskennzeich

Beitrag von Cloyd »

Mein Versicherungsvertreter hat mir eindeutig verklickert, dass es für private abgeschafft wurde.
Von ihm kam ein klares Nein, gibts nicht mehr.
Mehr hab ich nicht beizutragen.

Ziemlich schade.Dafür ist der Oldtimer-Tarif vereinfacht worden.


mfg Toni
Nur wer sein Moped fährt, liebt sein Moped.
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Wladi
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Re: Ausgabeverbot von dauerhaft roten Versicherungskennzeich

Beitrag von Wladi »

Cloyd, da hat Dir Dein Versicherungsvertreter nicht die ganze Wahrheit erzählt.
Das was der Swenni da geschrieben hat ist glaube ich die aktuelle Lage.
Mir sind Leute bekannt, die in diesem Jahr noch das Rote Versicherungskennzeichen als Privatleute erhalten haben.
Swenni, wir müssten mal abklären was genau die Kriterien sind um ab 2014 in den Genuß des roten Kennzeichens zu gelangen, sprich wie wird der Begriff Gewerbetreibender von der Allianz ausgelegt?

MfG
Waldi
Buhmann
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Re: Ausgabeverbot von dauerhaft roten Versicherungskennzeich

Beitrag von Buhmann »

Genau ich zähle auch zu denen die noch eins bekommen haben.Und mir wurde es auch so gesagt das ich im nächsten Jahr keins mehr bekommen würde.
Buhmann
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Re: Ausgabeverbot von dauerhaft roten Versicherungskennzeich

Beitrag von Buhmann »

Buhmann hat geschrieben:Genau ich zähle auch zu denen die noch eins bekommen haben.Und mir wurde es auch so gesagt das ich im nächsten Jahr keins mehr bekommen würde.

MfG.Maik
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