Hallo Freunde,
habe mir mehr oder weniger zwei Anhänger besorgt, dazu habe ich mal ein paar Fragen:
Benötigt man Papiere z.B. eine ABE für einen Mopedanhänger ?
Gab es unterschiedliche Anhägekupplungen für die Mopedanhänger ?
Ist der gezeigte Anhänger ein Moped- oder Fahrradanhänger ?
Laut Typenschild müsste es doch ein Mopedanhänger sein, oder
MfG
Waldi
Fragen zu Mopedanhänger
- SimsonSR1SR2MAW
- Beiträge: 317
- Registriert: Mi 11. Mai 2011, 15:04
Re: Fragen zu Mopedanhänger
Hallo Waldi,
das ist ein Mopedanhänger! Du hast sogar einen der ersten WBD´s! Die wurden ab 64 gebaut.
Von einer ABE dafür habe ich noch nichts gehört. NUr Kennzeichen-Kopie ran, fertig.
Das einzige was vielleicht nötig wäre, das man den Anhänger in die Moped ABE eintragen muss.
Grüße Henning
das ist ein Mopedanhänger! Du hast sogar einen der ersten WBD´s! Die wurden ab 64 gebaut.
Von einer ABE dafür habe ich noch nichts gehört. NUr Kennzeichen-Kopie ran, fertig.
Das einzige was vielleicht nötig wäre, das man den Anhänger in die Moped ABE eintragen muss.
Grüße Henning
Re: Fragen zu Mopedanhänger
Der Anhänger muss einer genehmigten Bauart entsprechen. Früher gab es keine ABE dazu, es war ein Anhänger einer genehmigten Bauart und Basta! Nach EG-Recht bräuchte er eine BE, es wird sich aber niemand daran stören, wenn keine da ist, denn dieses gebiet ist der Allgemeinheit (auch Polizisten und Behörden) ziemlich unbekannt. Eine Zugvorrichtung muss Bauartgenehmigt sein. In Deinem Fall ist die Kugel am Anhänger. Das gab es auch. Dann kommt die Klaue an das Zugfahrzeug.
s-u
s-u
Re: Fragen zu Mopedanhänger
Ich bin mit meinem Anhänger schon in Kontrollen geraten und habe gezittert. Die Damen und Herren haben aber nur die üblichen Papiere sehen wollen. Eine ABE für den Hänger wollte bis heute kein Polizist sehen!
Die Anhängezugvorrichtun muss eigentlich eingetragen sein (so hat es mir das KBA auf Anfrage schriftlich mitgeteilt...irgendwo hier im Forum auch zu sehen). Aber auch dabei haben die Ordnungshüter in der Kontrolle nicht geachtet. Ob es nun Glück war oder in deren Kreisen nicht bekannt ist, kann ich aber natürlich nicht sagen.
Auf alle Fälle haben sie sich von der Funktion der Beleuchtung überzeugt.
Grüße von Gunnar!
Die Anhängezugvorrichtun muss eigentlich eingetragen sein (so hat es mir das KBA auf Anfrage schriftlich mitgeteilt...irgendwo hier im Forum auch zu sehen). Aber auch dabei haben die Ordnungshüter in der Kontrolle nicht geachtet. Ob es nun Glück war oder in deren Kreisen nicht bekannt ist, kann ich aber natürlich nicht sagen.
Auf alle Fälle haben sie sich von der Funktion der Beleuchtung überzeugt.
Grüße von Gunnar!
Re: Fragen zu Mopedanhänger
Scheinbar kann man beim KBA auch Betriebserlaubnisse für Anhänger beantragen :
http://www.kba.de/cln_033/nn_124394/DE/ ... __nnn=true
Gruss,
Raffi
http://www.kba.de/cln_033/nn_124394/DE/ ... __nnn=true
Gruss,
Raffi
Manchmal denke ich : Vielleicht hast du gar kein Tourette , sondern bist einfach nur unfreundlich ...?
Der Uhu ist praktisch der Luchs unter den Adlern ...
Der Uhu ist praktisch der Luchs unter den Adlern ...
Re: Fragen zu Mopedanhänger
Noch ne Frage zu meinem Anhänger.
Kann mir Jemand sagen wie diese Anhänger original aussahen ?
War er auch vollkommen verzinkt oder war er lackiert ?
Wenn lackiert mit welchem Farbton ?
MfG
Waldi
Kann mir Jemand sagen wie diese Anhänger original aussahen ?
War er auch vollkommen verzinkt oder war er lackiert ?
Wenn lackiert mit welchem Farbton ?
MfG
Waldi
Re: Fragen zu Mopedanhänger
Auf die Schnelle finde ich gerade diesen Beitrag. Klick !
Auch wenn er Dir nicht helfen sollte, was ich nicht hoffe, so ist er doch sehr informativ.
Grüße von Gunnar!
Auch wenn er Dir nicht helfen sollte, was ich nicht hoffe, so ist er doch sehr informativ.
Grüße von Gunnar!