Sinn dieses Freds soll sein, daß diese Frage mit Quellen und knallharten
Ich fange mal an:
Ich habe an meinem PKW eine abnehmbare Anhängerkupplung. Nun kann es vorkommen, daß ich auch mal ohne Anhänger, aber mit montierter Kupplung rumfahre. Ich habe jetzt von Bekannten immer wieder gesagt bekommen, daß dies verboten sei und von der Polizei geahndet werden könne. Die Kupplung ist nicht in den Papieren eingetragen und war bereits werksseitig verbaut.
Wie sieht das nun aus?
Grüße Andreas