Mythos oder Wahrheit?

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Weimaraner
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Mythos oder Wahrheit?

Beitrag von Weimaraner »

Ich mache mal diesen Fred auf, wenn man eine Frage zu etwas hat, wo man immer wieder etwas gesagt bekommt, aber keiner kann einem sagen, wo es steht.
Sinn dieses Freds soll sein, daß diese Frage mit Quellen und knallharten --;) Fakten beantwortet wird.

Ich fange mal an:

Ich habe an meinem PKW eine abnehmbare Anhängerkupplung. Nun kann es vorkommen, daß ich auch mal ohne Anhänger, aber mit montierter Kupplung rumfahre. Ich habe jetzt von Bekannten immer wieder gesagt bekommen, daß dies verboten sei und von der Polizei geahndet werden könne. Die Kupplung ist nicht in den Papieren eingetragen und war bereits werksseitig verbaut.

Wie sieht das nun aus?

Grüße Andreas
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Schollega
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Re: Mythos oder Wahrheit?

Beitrag von Schollega »

Das ist definitiv eine Frage für den Sachverständigen, dessen Name hier nicht genannt wird. :-) Na dann los!
Grüße!
Doc Holliday
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Re: Mythos oder Wahrheit?

Beitrag von Doc Holliday »

Nun ich bin kein Sachverständiger, aber ich versuche aufzulösen.

1. Wenn die Anhängerzugvorrichtung werksseitig verbaut ist, ist diese durch eine Nummer oder ähnliches in den Papieren vermerkt.
2. es ist ein Halbmythos ... denn die Zugvorrichtung kann solange verbaut sein, solange sie nicht das Kennzeichen verdeckt. Da es ja vorkommen kann
das die Kugel ein Teil vom Buchstaben oder einer Zahl verdeckt. Daher auch beim Fahrradgepäckträger ein zusätzliches Kennzeichen.

Beim Anhänger entfällt die Problematik da dieser ein eignenes Kennzeichen besitzt.
Schrauben ist keine Kunst, es ist eine Lebenseinstellung
SR Prinz

Re: Mythos oder Wahrheit?

Beitrag von SR Prinz »

Ich habve die gleichen Informationen wie der Doc. Verdeckt die abnehmbare AHZV das kennzeichen, ist diese abzubauen. Ich kenne den Sachverhalt von einem Skoda Oktavia Kombinationskraftwagen BJ 2007!

Thomas
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Weimaraner
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Re: Mythos oder Wahrheit?

Beitrag von Weimaraner »

Ich muß es etwas präzisieren. Die Kupplung war nicht ab Werk verbaut, sondern wurde vor dem Kauf des (Neu-)Fahrzeugs im verkaufenden AH angebaut. Von daher denke ich nicht, daß es in den Papieren in der Nummer verschlüsselt ist.
Die Argumentation mit dem Verdecken des Nummernschildes scheint mir aber schlüssig zu sein. Danke Jungs!
Grüße Andreas
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Siebenson
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Re: Mythos oder Wahrheit?

Beitrag von Siebenson »

Genau das ist auch der Grund. Das Kennzeichen darf nicht verdeckt sein. Im Anhängerbetrieb ist es natürlich was Anderes. ;)

Interessant ist nur, daß derzeit auch starre Zugvorrichtungen angeboten werden, die das Kennzeichen verdecken. Mir ist das von einem Mazda her bekannt. Der Kraftwagen bekam trotz bauartgenehmigter Kupplungskugel mit Halterung keine HU, weil das Kenzzeichen verdeckt war. Die Lösung dieses Problems hätte mich mal interessiert. Der Kunde hat Pech, es ist heutzutage keine Anbauabnahme mehr nötig, in welcher soetwas sofort zu Tage treten würde. Auch Zugvorichtungen nationaler Bauart müssen nicht mehr abgenommen werden!

Gruß

S-U
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Siebenson
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Re: Mythos oder Wahrheit?

Beitrag von Siebenson »

Genau das ist auch der Grund. Das Kennzeichen darf nicht verdeckt sein. Im Anhängerbetrieb ist es natürlich was Anderes. ;)

Interessant ist nur, daß derzeit auch starre Zugvorrichtungen angeboten werden, die das Kennzeichen verdecken. Mir ist das von einem Mazda her bekannt. Der Kraftwagen bekam trotz bauartgenehmigter Kupplungskugel mit Halterung keine HU, weil das Kenzzeichen verdeckt war. Die Lösung dieses Problems hätte mich mal interessiert. Der Kunde hat Pech, es ist heutzutage keine Anbauabnahme mehr nötig, in welcher soetwas sofort zu Tage treten würde. Auch Zugvorichtungen nationaler Bauart müssen nicht mehr abgenommen werden!

Gruß

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