Information von KBA zum SR2 mit Anhänger
Verfasst: Fr 18. Mär 2011, 12:40
Moin,
ich habe gestern die ABE meines Esser-Wagens in den Händen gehabt. Dabei ist mir aufgefallen, dass hier für die gebremste und ungebremste Anhängelast nur ein Strich eingetragen ist.
Ich habe daraufhin beim KBA in Flensburg angerufen um mich zu erkundigen ob hier ein Fehler beim Ausstellen der neuen ABE aufgetreten ist. Die Damen und Herren, mit denen ich dort telefoniert habe, waren alle ausnahmslos nett und sehr bemüht meine Frage (ob ein Anhänger am SR2 laut Betriebserlaubnis zulässig ist) zu beantworten.
Ich wurde verbunden und landete bei Herrn S. Dieser bemühte sich dann, fragte noch einen Kollegen und versprach mir, mir am nächsten Tag, also heute, nach Durchsicht der Originaldokumente im Keller, eine E-Mail zu schreiben - erhalten habe ich die Mail bereits gestern!
So machen Behörden Freude!!! Dreimal Daumenhochsmilie Richtung Flensburg.
Hier kommt nun die Antwort des Herrn S. Trotz anders lautender Berichte in vielen Büchern... es scheint nicht ohne weiteres erlaubt zu sein.
Sehr geehrter Herr Sch...,
vielen Dank für Ihre telefonische Anfrage.
Bei Sichtung unserer Archivunterlagen zu dem o.a. Fahrzeug habe ich festgestellt, dass der Typ SR 2 E nicht mit einer Anhängerkupplung oder Anhängerlast genehmigt wurde. Bei der an Ihrem Fahrzeug verbauten Anhängerkupplung scheint es sich deshalb um einen nachträglichen Anbau zu handeln. Ich empfehle Ihnen deshalb, eine Anhängerlast durch einen Technischen Dienst (TÜV, DEKRA o.a.) in dem ABE-Nachweis nachtragen zu lassen.
Mit besten Grüßen
R. S.
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
24932 Flensburg
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ich habe gestern die ABE meines Esser-Wagens in den Händen gehabt. Dabei ist mir aufgefallen, dass hier für die gebremste und ungebremste Anhängelast nur ein Strich eingetragen ist.
Ich habe daraufhin beim KBA in Flensburg angerufen um mich zu erkundigen ob hier ein Fehler beim Ausstellen der neuen ABE aufgetreten ist. Die Damen und Herren, mit denen ich dort telefoniert habe, waren alle ausnahmslos nett und sehr bemüht meine Frage (ob ein Anhänger am SR2 laut Betriebserlaubnis zulässig ist) zu beantworten.
Ich wurde verbunden und landete bei Herrn S. Dieser bemühte sich dann, fragte noch einen Kollegen und versprach mir, mir am nächsten Tag, also heute, nach Durchsicht der Originaldokumente im Keller, eine E-Mail zu schreiben - erhalten habe ich die Mail bereits gestern!
So machen Behörden Freude!!! Dreimal Daumenhochsmilie Richtung Flensburg.
Hier kommt nun die Antwort des Herrn S. Trotz anders lautender Berichte in vielen Büchern... es scheint nicht ohne weiteres erlaubt zu sein.
Sehr geehrter Herr Sch...,
vielen Dank für Ihre telefonische Anfrage.
Bei Sichtung unserer Archivunterlagen zu dem o.a. Fahrzeug habe ich festgestellt, dass der Typ SR 2 E nicht mit einer Anhängerkupplung oder Anhängerlast genehmigt wurde. Bei der an Ihrem Fahrzeug verbauten Anhängerkupplung scheint es sich deshalb um einen nachträglichen Anbau zu handeln. Ich empfehle Ihnen deshalb, eine Anhängerlast durch einen Technischen Dienst (TÜV, DEKRA o.a.) in dem ABE-Nachweis nachtragen zu lassen.
Mit besten Grüßen
R. S.
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
24932 Flensburg
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