Moin,
ich habe gestern die ABE meines Esser-Wagens in den Händen gehabt. Dabei ist mir aufgefallen, dass hier für die gebremste und ungebremste Anhängelast nur ein Strich eingetragen ist.
Ich habe daraufhin beim KBA in Flensburg angerufen um mich zu erkundigen ob hier ein Fehler beim Ausstellen der neuen ABE aufgetreten ist. Die Damen und Herren, mit denen ich dort telefoniert habe, waren alle ausnahmslos nett und sehr bemüht meine Frage (ob ein Anhänger am SR2 laut Betriebserlaubnis zulässig ist) zu beantworten.
Ich wurde verbunden und landete bei Herrn S. Dieser bemühte sich dann, fragte noch einen Kollegen und versprach mir, mir am nächsten Tag, also heute, nach Durchsicht der Originaldokumente im Keller, eine E-Mail zu schreiben - erhalten habe ich die Mail bereits gestern!
So machen Behörden Freude!!! Dreimal Daumenhochsmilie Richtung Flensburg.
Hier kommt nun die Antwort des Herrn S. Trotz anders lautender Berichte in vielen Büchern... es scheint nicht ohne weiteres erlaubt zu sein.
Sehr geehrter Herr Sch...,
vielen Dank für Ihre telefonische Anfrage.
Bei Sichtung unserer Archivunterlagen zu dem o.a. Fahrzeug habe ich festgestellt, dass der Typ SR 2 E nicht mit einer Anhängerkupplung oder Anhängerlast genehmigt wurde. Bei der an Ihrem Fahrzeug verbauten Anhängerkupplung scheint es sich deshalb um einen nachträglichen Anbau zu handeln. Ich empfehle Ihnen deshalb, eine Anhängerlast durch einen Technischen Dienst (TÜV, DEKRA o.a.) in dem ABE-Nachweis nachtragen zu lassen.
Mit besten Grüßen
R. S.
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Technik
24932 Flensburg
...
Information von KBA zum SR2 mit Anhänger
Re: Information von KBA zum SR2 mit Anhänger
Sehr interessant, Gunnar! Vielen Dank für Deine Bemühungen. Früher wurden die Anhängezugvorrichtungen duch die VP in den Registrierschein eingetragen. Gleiches gilt für Kindersitze.
Gruß
S-U
Gruß
S-U

Re: Information von KBA zum SR2 mit Anhänger
Hast du dazu eventuell ein paar Beispiele parat. (Fotokopien reichen)
Solche Eintragungen hab ich noch nicht gesehen.
Andreas
Solche Eintragungen hab ich noch nicht gesehen.
Andreas
Re: Information von KBA zum SR2 mit Anhänger
Nichts leichter als das:
- Dateianhänge
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- Beispiel Kindersitz
- IMAG0829b.JPG (326.74 KiB) 4073 mal betrachtet
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- Keine Kennzeichnung, kein Typ, kein Hersteller...
- IMAG0832.jpg (395.26 KiB) 4073 mal betrachtet
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- Beispiel Anhänger
- IMAG0831b.JPG (343.56 KiB) 4073 mal betrachtet
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- Interessant ist, dass nicht die Zugvorrichtung (Bauartgenehmigt), sondern der Anhänger wie heute beim Beiwagen eingetragen wurde.
- IMAG0833.jpg (1.01 MiB) 4073 mal betrachtet

Re: Information von KBA zum SR2 mit Anhänger
Ist ja echt cool und vielen Dank !
Andreas
Andreas
Re: Information von KBA zum SR2 mit Anhänger
Ich greife dieses Thema mal wieder auf. Was kostet denn diese Eintragung (Anhänger) bei einem technischen Dienst (TÜV, DEKRA usw.)? Fahre ich da einfach auf den Hof und bekomme einen Stempel?
Die weiter Frage wäre, was ich tun muss, wenn mein Anhängefahrzeug keine FIN und kein Typenschild hat.
Bitte um Antworten.
Grüße!

Die weiter Frage wäre, was ich tun muss, wenn mein Anhängefahrzeug keine FIN und kein Typenschild hat.
Bitte um Antworten.

Grüße!