Information von KBA zum SR2 mit Anhänger

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Schollega
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Information von KBA zum SR2 mit Anhänger

Beitrag von Schollega »

Moin,
ich habe gestern die ABE meines Esser-Wagens in den Händen gehabt. Dabei ist mir aufgefallen, dass hier für die gebremste und ungebremste Anhängelast nur ein Strich eingetragen ist.
Ich habe daraufhin beim KBA in Flensburg angerufen um mich zu erkundigen ob hier ein Fehler beim Ausstellen der neuen ABE aufgetreten ist. Die Damen und Herren, mit denen ich dort telefoniert habe, waren alle ausnahmslos nett und sehr bemüht meine Frage (ob ein Anhänger am SR2 laut Betriebserlaubnis zulässig ist) zu beantworten.
Ich wurde verbunden und landete bei Herrn S. Dieser bemühte sich dann, fragte noch einen Kollegen und versprach mir, mir am nächsten Tag, also heute, nach Durchsicht der Originaldokumente im Keller, eine E-Mail zu schreiben - erhalten habe ich die Mail bereits gestern!
So machen Behörden Freude!!! Dreimal Daumenhochsmilie Richtung Flensburg.

Hier kommt nun die Antwort des Herrn S. Trotz anders lautender Berichte in vielen Büchern... es scheint nicht ohne weiteres erlaubt zu sein.

Sehr geehrter Herr Sch...,

vielen Dank für Ihre telefonische Anfrage.

Bei Sichtung unserer Archivunterlagen zu dem o.a. Fahrzeug habe ich festgestellt, dass der Typ SR 2 E nicht mit einer Anhängerkupplung oder Anhängerlast genehmigt wurde. Bei der an Ihrem Fahrzeug verbauten Anhängerkupplung scheint es sich deshalb um einen nachträglichen Anbau zu handeln. Ich empfehle Ihnen deshalb, eine Anhängerlast durch einen Technischen Dienst (TÜV, DEKRA o.a.) in dem ABE-Nachweis nachtragen zu lassen.



Mit besten Grüßen



R. S.



Kraftfahrt-Bundesamt

Abteilung Technik



24932 Flensburg
...



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Siebenson
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Re: Information von KBA zum SR2 mit Anhänger

Beitrag von Siebenson »

Sehr interessant, Gunnar! Vielen Dank für Deine Bemühungen. Früher wurden die Anhängezugvorrichtungen duch die VP in den Registrierschein eingetragen. Gleiches gilt für Kindersitze.

Gruß

S-U
dhs2
oldsr1
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Re: Information von KBA zum SR2 mit Anhänger

Beitrag von oldsr1 »

Hast du dazu eventuell ein paar Beispiele parat. (Fotokopien reichen)
Solche Eintragungen hab ich noch nicht gesehen.
Andreas
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Siebenson
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Re: Information von KBA zum SR2 mit Anhänger

Beitrag von Siebenson »

Nichts leichter als das:
Dateianhänge
Beispiel Kindersitz
Beispiel Kindersitz
IMAG0829b.JPG (326.74 KiB) 4073 mal betrachtet
Keine Kennzeichnung, kein Typ, kein Hersteller...
Keine Kennzeichnung, kein Typ, kein Hersteller...
IMAG0832.jpg (395.26 KiB) 4073 mal betrachtet
Beispiel Anhänger
Beispiel Anhänger
IMAG0831b.JPG (343.56 KiB) 4073 mal betrachtet
Interessant ist, dass nicht die Zugvorrichtung (Bauartgenehmigt), sondern der Anhänger wie heute beim Beiwagen eingetragen wurde.
Interessant ist, dass nicht die Zugvorrichtung (Bauartgenehmigt), sondern der Anhänger wie heute beim Beiwagen eingetragen wurde.
IMAG0833.jpg (1.01 MiB) 4073 mal betrachtet
dhs2
oldsr1
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Re: Information von KBA zum SR2 mit Anhänger

Beitrag von oldsr1 »

Ist ja echt cool und vielen Dank !
Andreas
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Schollega
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Registriert: Di 8. Feb 2011, 10:38

Re: Information von KBA zum SR2 mit Anhänger

Beitrag von Schollega »

Ich greife dieses Thema mal wieder auf. Was kostet denn diese Eintragung (Anhänger) bei einem technischen Dienst (TÜV, DEKRA usw.)? Fahre ich da einfach auf den Hof und bekomme einen Stempel? :-kr
Die weiter Frage wäre, was ich tun muss, wenn mein Anhängefahrzeug keine FIN und kein Typenschild hat.
Bitte um Antworten. ;)
Grüße!
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