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Kindersitz Schwalbe

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 13:06
von iceman
Hallo,

Ich habe zu diesem Thema etwas das Internet durforstet, was mich etwas stutzig macht ist das der Sitz nicht der STVO entspricht und somit in Betreib genommen werden dürfte.

Meine Frage ist das so?
Es gibt unter uns ja einige Fachleute die diese Frage bestimmt beantworten können.

Re: Kindersitz Schwalbe

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 13:40
von XL4723
Ich habe auch solch einen Sitz für meine Schwalbe im Regal liegen, wenn denn irgendwann der Nachwuchs da ist und mit auf Tour will.

Soweit ich weiß, haben ja nur die originalen Sitze aus DDR Produktion eine Typnummer eingestanzt. Meiner Meinung nach sind diese Sitze deshalb laut Einigungsvertrag erlaubt. Alle Nachbauten, die es inzwischen bei Ebay und diversen Händlern gibt, haben diese Typnummer nicht und sind somit nicht im Bereich der STVO zugelassen.

Aber vielleicht kann ja noch jemand was dazu schreiben, der sich damit besser auskennt.

Re: Kindersitz Schwalbe

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 15:15
von Weimaraner
Genauso ist mein Kenntnisstand.
Typgenehmigung dabei -> Sitz kann verwendet werden
keine Typgenehmigung -> Sitz darf nicht verwendet werden

Wahrscheinlich würde man HEUTE keine Typgenehmigung mehr erhalten, da sich das Kind vor dem Fahrer befindet.

Grüße Andreas

Re: Kindersitz Schwalbe

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 16:35
von Steppke
Wie schon festgestellt,
die originalen DDR-Sitze sind zugelassen.
Weit aus spannender ist die Frage, wie es sich mit den Nachbauten verhält...

Re: Kindersitz Schwalbe

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 19:37
von Raphael
Ich habe hier zwar einen originalen Kindersitz liegen , da ist aber leider garnichts drauf eingestempelt ... :cry:

Re: Kindersitz Schwalbe

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 20:53
von Weimaraner
Raffi, da muß eine Nummer sein, wenn er wirklich original ist. Ist er lackiert/drüber gepinselt?
Grüße Andreas

Re: Kindersitz Schwalbe

Verfasst: Do 11. Jun 2015, 21:59
von Siebenson
Die Kindersitze benötigen eine Bauartgenehmigung. Diese Bauartgenehmigung behält dauerhaft ihre Gültigkeit. Neuere Sitze müssen andere Kriterien erfüllen, als Alte. Das ist vergleichbar mit der Bauartgenehmigung (BAG) der Lenkerblinker. Sie dürfen weiterhin verwendet werden. Neue Teile können nicht mehr mit BAG gekennzeichnet werden, weil sie nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen. Die Kindersitze haben IMMER eine BAG Nummer! Ist keine Nummer vorhanden, ist der Sitz nicht zulässig. Selbst der Vertrieb von Teilen, die nicht bauartgenehmigt sind, aber eine Bauartgenehmigung nach §
22a StVZO benötigen ist strafbar. Ein interessantes Beispiel sind auch Vape und Powerdynamo.


Gruß

S-U

Re: Kindersitz Schwalbe

Verfasst: Fr 12. Jun 2015, 07:32
von iceman
Sehr interesannt Danke für die Ausführung Swen-Uwe

Re: Kindersitz Schwalbe

Verfasst: Fr 12. Jun 2015, 11:25
von Raphael
Weimaraner hat geschrieben:Raffi, da muß eine Nummer sein, wenn er wirklich original ist. Ist er lackiert/drüber gepinselt?
Grüße Andreas
Der Sitz lag seit über 20 Jahren bei meinem Freund im Keller , der ist ganz sicher original. Aber eine Nummer konnte ich dennoch nicht finden. Wo sollte die denn genau stehen ?

Gruss,
Raffi (der übrigens auch Schlagzahlen hat ...) :twisted:

Re: Kindersitz Schwalbe

Verfasst: So 14. Jun 2015, 22:49
von XL4723
Hallo Raffi,

schau mal am oberen Querbügel wo links und rechts die Schrauben durchkommen. Da auf der rechten Hälfte etwas rechts von der Schraube, wo der Sitzträger befestigt wird, müsste "Typnummer 667" (ich habs leider gerade nicht zur Hand und weiss nicht, ob die Nummer stimmt) eingeschlagen sein, zweireihig.
Meist ist es undeutlich, wenn der Sitz schon mal neu lackiert wurde.