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Simson Schwalbe- Was darf man?

Verfasst: So 10. Mär 2013, 16:25
von M53
Habe heute einen Opi, samt Oma und Enkel auf einer Schwalbe mit Anhänger gesehen. Ein Bild zum wegkugeln! Doch da haben sich mit Fragen aufgedrängt.

1. Zugelassen ist die Schwalbe ja als 2-sitziges Fahrzeug, somit für 2 Personen. Darf man da einen dritten mitnehmen? Der Kindersitz ändert ja nichts an der Zulassung der Fahrzeugs, oder? Also entweder Kind auf Kindersitz, oder Sozius hinten. Oder sehe ich das falsch?

2. Der Anhänger verdeckt das Kennzeichen! Muss man da eines aus Papp an den Anhänger machen?

3. Die Großelten auf der Schwalbe haben die 150kg Zuladung der Schwalbe schon locker getoppt! Hat schonmal jemand erlebt das jemand absteigen musste, oder das wegen der Zuladung gemeckert wurde??

Grüße, Martin

Re: Simson Schwalbe- Was darf man?

Verfasst: So 10. Mär 2013, 16:40
von Wladi
Hallo martin,
schade das Du kein Bild davon machen konntest. :-) Ich hätte das auch sehr gerne gesehen.

Zu Frage 2 kann ich Dir, da ich auch ab und an mit einem Anhänger unterwegs bin, sagen, ja an dem Anhänger muss ein Kennzeichen dran und zwar dasselbe wie am Moped ist. Es ist nirgends beschrieben aus was für Material usw. Also würde auch ein Pappschild ausreichen. Ich scanne immer mein Kennzeichen ein, drucke es aus und laminiere es ein.

MfG
Waldi

Re: Simson Schwalbe- Was darf man?

Verfasst: So 10. Mär 2013, 17:08
von Zottel
ich weiß nicht mehr wo es stand aber die schwalbe ist für 2,5 personen zugelassen solange das gesamtgewicht nicht überschritten wird !

also zwei erwachsene plus kindersitz !

Re: Simson Schwalbe- Was darf man?

Verfasst: So 10. Mär 2013, 20:28
von Siebenson
Das ist richtig! Allerdings muss man sich für Anhänger oder Kindersitz entscheiden. Beides ist nicht zulässig.

S-U