Erfahrungsbericht Wiederinbetriebnahme Simson Sperber BJ1969
Verfasst: Di 7. Aug 2012, 21:19
Ich möchte hier einen Erfahrungsbericht einstellen zur Wiederinbetriebnahme eines Simson Sperbers SR4-3.
Ausgangssituation:
Vor kurzem kam ich durch einen Zufall zu einem neuen Gefährt in meinem Fuhrpark. Es handelt sich hierbei um einen Sperber (SR4-3) Baujahr 1969. Glücklicherweise erhielt ich den Original DDR Kraftfahrzeugbrief incl. Abmeldebescheinigung mit dazu. Das Fahrzeug ist in recht gutem Originalzustand, Motor läuft nicht, Tank ist Rostfrei.
Mein Ziel ist es das Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen inklusive Vollabnahme anzumelden.
Technische Daten:
Der Sperber zählt nicht wie viele annehmen zur Klasse der Mopeds, nein er gehört schon zu den Motorrädern. Als Motor ist ein M54KF verbaut welcher in der Grundkonzeption den Motoren vom Typ 53 entspricht, aber wesentlich mehr Kraft besitzt. Wichtig ist, dass wer Sperber fahren möchte mindestens Führerscheinklasse „1“ (DDR) oder A1 (BRD) besitzen muss. Wer einen Sperber mit einem Moped Kennzeichen versichert riskiert hierbei ohne Versicherungsschutz zu fahren. Wer dann auch nicht den Führerschein besitzt riskiert zudem eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein. Somit sollte man sich reichlich überlegen wie man hiermit umgeht.
- Hubraum: 49,6 cm³
- Höchstgeschwindigkeit: 75 km/h
- Kraftstoffverbrauch: 2,8l / 100 km
- Tankinhalt: 9,5 Liter
- Motor: M54KF
- Leistung: 3,4 kW bzw. 4,6 PS bei 6800 U/min
- max. Drehmoment: 0,48 bei 6000 U/min
- Beschleunigung von 0 -50 in 8,5 Sekunden
- Zündkerze: M14-280
- Vergaser: N16N1-3
- Anzahl Gänge: 4
- Bereifung: 16 x 2 ¾ (bzw. 20 x 2,75 DDR)
- Felge: 1,50A x 16
- Leermasse: 80 kg
- Gesamtmasse: 230 kg
- Sitzplätze: 2
- Anhängelast: 60 kg
Voraussetzungen Inbetriebnahme
1. Fahrzeug muss sich in einem Abnahmefähigen Zustand befinden gemäß §21 StVZO
für mich bedeutet das:
- Bereifung sollte keine Risse aufweisen und nicht zu alt sein
- Motor muss laufen und sollte nicht (zu sehr ) ölen
- Beleuchtung muss vollständig funktionsfähig sein
- Spiegel muss vorhanden sein – Glas darf keine Risse haben und auch nicht blind
2. Haftpflichtversicherung
- EVB Nummer beantragen, zuvor Tarif checken
3. Zulassung des Fahrzeuges
- Kennzeichen beantragen
4. KFZ-Steuer
- bis 125 cm³ ist keine KFZ Steuer erforderlich
Ausgangssituation:
Vor kurzem kam ich durch einen Zufall zu einem neuen Gefährt in meinem Fuhrpark. Es handelt sich hierbei um einen Sperber (SR4-3) Baujahr 1969. Glücklicherweise erhielt ich den Original DDR Kraftfahrzeugbrief incl. Abmeldebescheinigung mit dazu. Das Fahrzeug ist in recht gutem Originalzustand, Motor läuft nicht, Tank ist Rostfrei.
Mein Ziel ist es das Fahrzeug innerhalb von 4 Wochen inklusive Vollabnahme anzumelden.
Technische Daten:
Der Sperber zählt nicht wie viele annehmen zur Klasse der Mopeds, nein er gehört schon zu den Motorrädern. Als Motor ist ein M54KF verbaut welcher in der Grundkonzeption den Motoren vom Typ 53 entspricht, aber wesentlich mehr Kraft besitzt. Wichtig ist, dass wer Sperber fahren möchte mindestens Führerscheinklasse „1“ (DDR) oder A1 (BRD) besitzen muss. Wer einen Sperber mit einem Moped Kennzeichen versichert riskiert hierbei ohne Versicherungsschutz zu fahren. Wer dann auch nicht den Führerschein besitzt riskiert zudem eine Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein. Somit sollte man sich reichlich überlegen wie man hiermit umgeht.
- Hubraum: 49,6 cm³
- Höchstgeschwindigkeit: 75 km/h
- Kraftstoffverbrauch: 2,8l / 100 km
- Tankinhalt: 9,5 Liter
- Motor: M54KF
- Leistung: 3,4 kW bzw. 4,6 PS bei 6800 U/min
- max. Drehmoment: 0,48 bei 6000 U/min
- Beschleunigung von 0 -50 in 8,5 Sekunden
- Zündkerze: M14-280
- Vergaser: N16N1-3
- Anzahl Gänge: 4
- Bereifung: 16 x 2 ¾ (bzw. 20 x 2,75 DDR)
- Felge: 1,50A x 16
- Leermasse: 80 kg
- Gesamtmasse: 230 kg
- Sitzplätze: 2
- Anhängelast: 60 kg
Voraussetzungen Inbetriebnahme
1. Fahrzeug muss sich in einem Abnahmefähigen Zustand befinden gemäß §21 StVZO
für mich bedeutet das:
- Bereifung sollte keine Risse aufweisen und nicht zu alt sein
- Motor muss laufen und sollte nicht (zu sehr ) ölen
- Beleuchtung muss vollständig funktionsfähig sein
- Spiegel muss vorhanden sein – Glas darf keine Risse haben und auch nicht blind
2. Haftpflichtversicherung
- EVB Nummer beantragen, zuvor Tarif checken
3. Zulassung des Fahrzeuges
- Kennzeichen beantragen
4. KFZ-Steuer
- bis 125 cm³ ist keine KFZ Steuer erforderlich